Als Heimatpfleger oder Heimatpflegerin tätig sein zu dürfen, ermöglicht das umfassende Eintauchen in die Geschichte des eigenen Stadtteils. Dabei kann der Heimatpfleger, u.a. dank seines Dienstausweises, sich der Unterstützung aller Archive, Bibliotheken und Dienststellen sicher sein.
Diese generationenübergreifende Arbeit leistet einen wichtigen Beitrag zum Verständnis unserer unmittelbaren Geschichte und gibt den Bürgern des Stadtteils die Möglichkeit ihre Heimat zu verstehen und zu gestalten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie Mitglied bei den Heimatpflegern und Heimatpflegerinnen in der umfassenden ehrenamtlichen Gemeinschaft werden? Dann seien Sie herzlich willkommen.
Ein Berufsbild des Heimatpflegers gibt es nicht. Die Heimatpflege ist nicht nur das „Alte“, wichtig ist auch, das „Heute“ zu erfassen, denn morgen ist es bereits Geschichte. Da das Tätigkeitsfeld sehr vielfältig ist, nutzt jede Heimatpflegerin oder jeder Heimatpfleger seine besonderen Interessen bzw. Fähigkeiten, um eigene Arbeitsschwerpunkte zu setzen.
Möchten Sie gerne als Heimatpfleger in Braunschweig arbeiten, so wenden Sie sich bitte an den Stadtheimatpfleger, einen Stadtteilheimatpfleger, eine Stadtteilheimatpflegerin oder den Förderverein Braunschweigischer Heimatpfleger e.V. Wir alle unterstützen Sie sehr gerne.
Der Stadtteilheimatpfleger oder die Stadtheimatpflegerin vereinbart mit Ihnen einen Besprechungstermin. Anschließend werden Sie dem jeweiligen Stadtbezirksrat als befähigte Person vorgeschlagen. Sie werden zu einer Bezirksratssitzung eingeladen und gebeten, sich selbst und Ihre geplanten Arbeitsbereiche vorzustellen. Bei Zustimmung des Bezirksrates geht der Personalvorschlag zum Oberbürgermeister. Der Oberbürgermeister ernennt Sie zum Stadtteilheimatpfleger und überreicht Ihnen eine Urkunde, mit der Sie zum Stadtteilheimatpfleger oder zur Stadtteilheimatpflegerin auf Lebenszeit bestellt sind.
Als Stadtteilheimatpfleger oder Stadtteilpflegerin unterliegen Sie den allgemein gültigen Rechtsvorschriften. Eine besondere Verpflichtung, beispielsweise hinsichtlich Vervielfältigungsrechten (Texten, Fotos usw.) oder Datenschutzbestimmungen, ist daher entbehrlich. Als Stadtteilheimatpfleger oder Stadtteilpflegerin sind Sie durch die Stadt Braunschweig versicherungsrechtlich abgesichert.
Sie werden als Stadtteilheimatpfleger oder Stadtteilpflegerin zu den Bezirksratssitzungen, Besichtigungen usw. eingeladen. Bei Themen, die Ihre heimatpflegerische Arbeit berührt, beispielsweise zum Bebauungsplan, zur Stadtteilbildgestaltung, zur Straßenbenennung sind Sie als kompetenter Partner gefragt.
Auf Wunsch des Bezirksrates berichten Sie über ihre Tätigkeit.
Um die Kontinuität der generationenübergreifenden heimatpflegerischen Arbeit sicher zu stellen, sind Sie verpflichtet, die zusammengetragenen Dokumente, Gegenstände usw. spätestens nach Abschluss Ihrer Tätigkeit dem Nachfolger zur Verfügung zu stellen.